Rechtsprechung
AG Mannheim, 10.06.2010 - 3 C 84/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Individualisierung der Forderungen im Mahnbescheid
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Hemmung der Verjährung von Forderungen aus einem Telefondienstvertrag durch Erlass eines Mahnbescheides; Anforderungen an eine hinreichende Individualisierung der geltend gemachten Forderungen in einem Mahnbescheid
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verjährungshemmung per Mahnbescheid und die Individualisierung der Forderung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 276
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.11.2007 - X ZR 103/05
Anforderungen an die Individualisierung der Klageforderung im Mahnbescheid
Auszug aus AG Mannheim, 10.06.2010 - 3 C 84/10
Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen so unterschieden und abgrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch durch den Mahnbescheid geltend gemacht wird, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (BGH X ZR 103/05, Urteil vom 06.11.2007, BeckRS 2007, 65248 und BGH XI ZR 312/99, Urteil vom 17.10.2000, BeckRS 2000, 30137214).Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen so unterschieden und abgrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch durch den Mahnbescheid geltend gemacht wird, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (BGH, X ZR 103/05, Urteil vom 06.11.2007, BeckRS 2007, 65248 und BGH, XI ZR 312/99, Urteil vom 17.10.2000, BeckRS 2000, 30137214) - dies ist vorliegend nicht geschehen.
Bei einer Mehrzahl von Forderungen, wie dies im vorliegenden Fall gegeben ist, ist grundsätzlich jede einzelne Forderung zu bezeichnen (BGH Urteil vom 06.11.2007, a. a. O.) was technisch im Mahnverfahren durchaus möglich ist.
- BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99
Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids
Auszug aus AG Mannheim, 10.06.2010 - 3 C 84/10
Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen so unterschieden und abgrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch durch den Mahnbescheid geltend gemacht wird, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (BGH X ZR 103/05, Urteil vom 06.11.2007, BeckRS 2007, 65248 und BGH XI ZR 312/99, Urteil vom 17.10.2000, BeckRS 2000, 30137214).Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen so unterschieden und abgrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch durch den Mahnbescheid geltend gemacht wird, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (BGH, X ZR 103/05, Urteil vom 06.11.2007, BeckRS 2007, 65248 und BGH, XI ZR 312/99, Urteil vom 17.10.2000, BeckRS 2000, 30137214) - dies ist vorliegend nicht geschehen.